Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die Verunsicherung und das Nichtverhalten der Bundesregierung

 

Erst vor einem Jahr, auf der re:publica 2017 wollte der damalige Innenminister Thomas de Maizière witzig sein und schnöselte über die Datenschutzgrundverordnung, die Netzgemeinde dürfe sicher bald  nicht mal mehr über ihn twittern, weil sein Name schließlich ein personenbezogenes Datum darstelle. Auch sonst verhielt sich die alte, als auch die neue Bundesregierung zum Datenschutz sehr reserviert. Die Kanzlerin benutzte den notwendigen Datenschutz in ihren Reden nur, wenn sie gleichzeitig betonen konnte, dass es „zu einer Gefahr für Wirtschaft oder Sicherheit“ werden könne.

Spätestens hier sollte die informierte Netzgemeinde empört widersprechen. Endlich haben wir eine europäische Grundverordnung. Endlich können die großen Internetkonzerne wie Facebook, Google, Apple oder Amazon nicht mehr in Ländern wie Irland oder Luxemburg wegen der dortigen kaum vorhandenen Datenschutzgesetze schalten und walten wie sie wollen. Anstatt die Vorteile dieser Verordnung hervorzuheben, Verhaltensvorschläge und Mustererklärungen für den Datenschutz auf der Website des zuständigen Bundesinnenministeriums zu veröffentlichen, bemühen sich die Verantwortlichen vornehmlich die Verunsicherung zu verstärken.

Ist denn wirklich alles böse?

Plötzlich ist die Verordnung nur böse, produziert sie nur verunsicherte Blogger, Fotografen und kleine oder mittlere Unternehmen?
Gerade in den letzten Tagen vor Inkrafttreten der DSGVO sprachen mich viele Websitebetreiber an. Alle führen kleine Unternehmen oder sind Künstler, Blogger und auch Journalisten. Und ja, die Verunsicherung ist groß, was darf ich und was muss ich? Wer schreibt mir die Datenschutzerklärung? Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Ich könnte den Fragenkatalog endlos weiterführen. Gerne berate ich und mache diesbezügliche Vorschläge. Wäre es aber nicht die primäre Aufgabe der Datenschutzbehörden und der Innenministerien von Bund und Ländern die Vielfalt des Internets zu erhalten und den Betreibern zur Seite zu stehen? Und auch der selbsternannte Robin Hood der Digitalisierung, Christian Lindner, schafft es nicht einmal „mit gebrochenen Deutsch“ vernünftige Vorschläge machen.
Übrigens heißt es „in gebrochenen Deutsch“. Da stellt sich die Frage: Ist Herr Lindner überhaupt legal in Deutschland?

Auf einer Tagung der CDU-Kreisvorsitzenden verließ Frau Merkel die Veranstaltung mit dem Versprechen, noch einmal mit dem Bundesinnenminister über die DSGVO zu reden. Es dürfe nicht sein, dass der Datenschutz Wirtschaft und Vereine überfordere. Die Kanzlerin wäre gut beraten, mit dem Innenminister über einen Gesetzentwurf zu reden, welcher der Abmahnindustrie einiger windiger Anwälte das Handwerk legt oder zumindest in Grenzen verweist. Nun ist Frau Merkel sicherlich ein Schwergewicht in der europäischen Politik aber sie glaubt doch nicht im Ernst, dass sie eine EU-Verordnung jetzt noch kippen kann. Ebenso wenig dürfen wir ernsthaft glauben, dass eine so weitreichende Verordnung ohne Missverständnisse oder auch Widersprüche über die Bühne geht.

Nicht meckern, machen!

Leider tummeln sich momentan wieder viele Trolls im Netz herum, die ihr Halbwissen für viel Geld verkaufen wollen. Wie schon oben erwähnt, dürfen wir momentan keine Hilfestellung der zuständigen Behörden oder gar Ministerien erwarten. Umso erfreulicher ist, wenn mit einem kostenlosen Generator, wie von der Kanzlei um Christian Solmecke eine Datenschutzerklärung erstellt werden kann. Die Ausgabe kann im Text und im HTML-Format kopiert werden. Natürlich muss auch hier die Urheberrecht beachtet werden, also bitte keine Links entfernen. Die Erklärung kann durchaus 14 DIN A4 Seiten in Anspruch nehmen.

Ein anderes Dokument zum Datenschutz stellt Andreas W. Ditze zur freien Verfügung. In der  Präambel schreibt Ditze:

„Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik, Jura oder Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.“

Also macht was, denn keine Website ist auch keine Lösung!

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

 

Wozu brauche ich Cookies?

Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz Grundverordnung, kurz EU-DGVO wie Sie im komplizierten Beamtendeutsch heißt, endgültig in Kraft. In diesem Zusammenhang fragen sich häufig die Internetnutzer*innen, was es mit diesen Cookies auf sich hat. Und was sollen eigentlich die nervigen Einblendungen.

Was sind Cookies und wofür sind sie gut?

Cookies sind kleine Textdateien die von deinem Browser gespeichert werden. Wenn du eine Website mehrmals besuchst, können die Betreiber der jeweiligen Websites dies feststellen. Natürlich haben alle die eine Website betreiben ein Interesse daran, wie häufig die Präsenz besucht wurde und welche Weitreiche sie hat. Dieser Nutzen hilft aber den Surferinnen und Surfern herzlich wenig.

Und was nutzt mir das?

Du als Nutzer genießt es zum Beispiel, dass nicht jedes Mal die Sprache neu einstellen musst. Auch die angezeigten Login-Daten wären ohne Cookies nicht möglich

Wie kann ich die Cookies reduzieren und trotzdem Komfortabel surfen. Die Lösung ist recht einfach.

Die Einstellungen im Browser ändern

Alle gängigen Browser haben verschiedene Einstellmöglichkeiten. „Alle  Cookies annehmen“ ist als Grundeinstellung gesetzt. Die meisten Browser haben oben rechts entweder drei Punkte oder drei Striche für das erweiterte Menü. Beim Firefox gehst du auf „Einstellungen“, dann erscheint auf der rechten Seite des Browserfensters ein weiteres Menü. Hier wählst du die Option „Datenschutz und Sicherheit“. Unter Cookies und Websitedaten hast du die Möglichkeit diese Daten zu löschen und Einstellungen vorzunehmen, die am Besten zu dir passen

Hier noch ein paar Links für häufig genutzte Browser

Firefox

Google Chrome

Microsoft Edge

Opera

Safari

Aber egal welche Einstellung du wählst, die Einblendung „Diese Website verwendet Cookies“ wird trotzdem weiter erscheinen. Die Einblendungen mit dem Hinweis auf Nutzung von Cookies ist nicht von der EU-DVGO vorgeschrieben, wird aber den Sitebetreibern empfohlen. Allerdings müssen Websites die auf solche PopUps verzichten, damit rechnen, dass sie von Google nicht mehr beachtet werden. Eine Einverständniserklärung der User ist nicht notwendig. Doch wie können die Internetnutzer sich vor der Sammelwut der großen Internetkonzerne schützen? KoelnWerk.de verwendet Cookies sehr sparsam und auch bei der Einblendung wollen wir darauf hinweisen, aber nicht nerven.

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Bild Cookies: Uwe Wagschal / pixelio.de

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