Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die Verunsicherung und das Nichtverhalten der Bundesregierung

 

Erst vor einem Jahr, auf der re:publica 2017 wollte der damalige Innenminister Thomas de Maizière witzig sein und schnöselte über die Datenschutzgrundverordnung, die Netzgemeinde dürfe sicher bald  nicht mal mehr über ihn twittern, weil sein Name schließlich ein personenbezogenes Datum darstelle. Auch sonst verhielt sich die alte, als auch die neue Bundesregierung zum Datenschutz sehr reserviert. Die Kanzlerin benutzte den notwendigen Datenschutz in ihren Reden nur, wenn sie gleichzeitig betonen konnte, dass es „zu einer Gefahr für Wirtschaft oder Sicherheit“ werden könne.

Spätestens hier sollte die informierte Netzgemeinde empört widersprechen. Endlich haben wir eine europäische Grundverordnung. Endlich können die großen Internetkonzerne wie Facebook, Google, Apple oder Amazon nicht mehr in Ländern wie Irland oder Luxemburg wegen der dortigen kaum vorhandenen Datenschutzgesetze schalten und walten wie sie wollen. Anstatt die Vorteile dieser Verordnung hervorzuheben, Verhaltensvorschläge und Mustererklärungen für den Datenschutz auf der Website des zuständigen Bundesinnenministeriums zu veröffentlichen, bemühen sich die Verantwortlichen vornehmlich die Verunsicherung zu verstärken.

Ist denn wirklich alles böse?

Plötzlich ist die Verordnung nur böse, produziert sie nur verunsicherte Blogger, Fotografen und kleine oder mittlere Unternehmen?
Gerade in den letzten Tagen vor Inkrafttreten der DSGVO sprachen mich viele Websitebetreiber an. Alle führen kleine Unternehmen oder sind Künstler, Blogger und auch Journalisten. Und ja, die Verunsicherung ist groß, was darf ich und was muss ich? Wer schreibt mir die Datenschutzerklärung? Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Ich könnte den Fragenkatalog endlos weiterführen. Gerne berate ich und mache diesbezügliche Vorschläge. Wäre es aber nicht die primäre Aufgabe der Datenschutzbehörden und der Innenministerien von Bund und Ländern die Vielfalt des Internets zu erhalten und den Betreibern zur Seite zu stehen? Und auch der selbsternannte Robin Hood der Digitalisierung, Christian Lindner, schafft es nicht einmal „mit gebrochenen Deutsch“ vernünftige Vorschläge machen.
Übrigens heißt es „in gebrochenen Deutsch“. Da stellt sich die Frage: Ist Herr Lindner überhaupt legal in Deutschland?

Auf einer Tagung der CDU-Kreisvorsitzenden verließ Frau Merkel die Veranstaltung mit dem Versprechen, noch einmal mit dem Bundesinnenminister über die DSGVO zu reden. Es dürfe nicht sein, dass der Datenschutz Wirtschaft und Vereine überfordere. Die Kanzlerin wäre gut beraten, mit dem Innenminister über einen Gesetzentwurf zu reden, welcher der Abmahnindustrie einiger windiger Anwälte das Handwerk legt oder zumindest in Grenzen verweist. Nun ist Frau Merkel sicherlich ein Schwergewicht in der europäischen Politik aber sie glaubt doch nicht im Ernst, dass sie eine EU-Verordnung jetzt noch kippen kann. Ebenso wenig dürfen wir ernsthaft glauben, dass eine so weitreichende Verordnung ohne Missverständnisse oder auch Widersprüche über die Bühne geht.

Nicht meckern, machen!

Leider tummeln sich momentan wieder viele Trolls im Netz herum, die ihr Halbwissen für viel Geld verkaufen wollen. Wie schon oben erwähnt, dürfen wir momentan keine Hilfestellung der zuständigen Behörden oder gar Ministerien erwarten. Umso erfreulicher ist, wenn mit einem kostenlosen Generator, wie von der Kanzlei um Christian Solmecke eine Datenschutzerklärung erstellt werden kann. Die Ausgabe kann im Text und im HTML-Format kopiert werden. Natürlich muss auch hier die Urheberrecht beachtet werden, also bitte keine Links entfernen. Die Erklärung kann durchaus 14 DIN A4 Seiten in Anspruch nehmen.

Ein anderes Dokument zum Datenschutz stellt Andreas W. Ditze zur freien Verfügung. In der  Präambel schreibt Ditze:

„Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik, Jura oder Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.“

Also macht was, denn keine Website ist auch keine Lösung!

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

 

Wozu brauche ich Cookies?

Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz Grundverordnung, kurz EU-DGVO wie Sie im komplizierten Beamtendeutsch heißt, endgültig in Kraft. In diesem Zusammenhang fragen sich häufig die Internetnutzer*innen, was es mit diesen Cookies auf sich hat. Und was sollen eigentlich die nervigen Einblendungen.

Was sind Cookies und wofür sind sie gut?

Cookies sind kleine Textdateien die von deinem Browser gespeichert werden. Wenn du eine Website mehrmals besuchst, können die Betreiber der jeweiligen Websites dies feststellen. Natürlich haben alle die eine Website betreiben ein Interesse daran, wie häufig die Präsenz besucht wurde und welche Weitreiche sie hat. Dieser Nutzen hilft aber den Surferinnen und Surfern herzlich wenig.

Und was nutzt mir das?

Du als Nutzer genießt es zum Beispiel, dass nicht jedes Mal die Sprache neu einstellen musst. Auch die angezeigten Login-Daten wären ohne Cookies nicht möglich

Wie kann ich die Cookies reduzieren und trotzdem Komfortabel surfen. Die Lösung ist recht einfach.

Die Einstellungen im Browser ändern

Alle gängigen Browser haben verschiedene Einstellmöglichkeiten. „Alle  Cookies annehmen“ ist als Grundeinstellung gesetzt. Die meisten Browser haben oben rechts entweder drei Punkte oder drei Striche für das erweiterte Menü. Beim Firefox gehst du auf „Einstellungen“, dann erscheint auf der rechten Seite des Browserfensters ein weiteres Menü. Hier wählst du die Option „Datenschutz und Sicherheit“. Unter Cookies und Websitedaten hast du die Möglichkeit diese Daten zu löschen und Einstellungen vorzunehmen, die am Besten zu dir passen

Hier noch ein paar Links für häufig genutzte Browser

Firefox

Google Chrome

Microsoft Edge

Opera

Safari

Aber egal welche Einstellung du wählst, die Einblendung „Diese Website verwendet Cookies“ wird trotzdem weiter erscheinen. Die Einblendungen mit dem Hinweis auf Nutzung von Cookies ist nicht von der EU-DVGO vorgeschrieben, wird aber den Sitebetreibern empfohlen. Allerdings müssen Websites die auf solche PopUps verzichten, damit rechnen, dass sie von Google nicht mehr beachtet werden. Eine Einverständniserklärung der User ist nicht notwendig. Doch wie können die Internetnutzer sich vor der Sammelwut der großen Internetkonzerne schützen? KoelnWerk.de verwendet Cookies sehr sparsam und auch bei der Einblendung wollen wir darauf hinweisen, aber nicht nerven.

Werden Cookies und Websitedaten vollständig abgelehnt, wird es dein Surfvergnügen negativ beeinflussen. Einige Websites werden nicht mehr funktionieren, insbesondere solche bei denen du dich anmelden musst.

Bild Cookies: Uwe Wagschal / pixelio.de

Beachte in diesem Zusammenhang bitte auch das Kapitel Cookies in der Datenschutzerklärung

Zwei kostenlose eBooks für Fotografen

fotoespresso bietet bis zum 30.09. zwei eBooks zu kostenlosen Download an


Über das Buch „Sehen und Gestalten“ von David duChemin

Als Erstes lernen Sie zu sehen – d.h. beim Blick durch den Sucher den richtigen Moment zu finden, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen und Themen und Konflikte zu erkennen.

Im zweiten Schritt lernen Sie, Bilder zu lesen und selbst die Sprache der Bilder zu sprechen. Sie verstehen, wie Licht, Farben, Linien, Kurven und Bildaufteilung unsere Wahrnehmung führen und wie Sie mit ihnen und der Wahl von Bildausschnitt, Verschlusszeit, Blende, Filter oder Brennweite das Gesehene herausarbeiten.

Im letzten Schritt erfahren Sie, welche kreativen Entscheidungen Sie fällen müssen, um zu Ihrem ganz eigenen fotografischen Ausdruck zu kommen und Ihre eigenen Geschichten zu erzählen. 11 Besprechungen, in denen DuChemin seine Fotos analysiert, helfen Ihnen, das Gelernte praxisnah nachzuvollziehen.

Das Buch „Sehen und Gestalten“ von David DuChemin kostet als Druckversion bei Amazon 39,90 €

Hier geht es zum Angebot von fotoespresso

 

Das zweite Buch von Derrick Story „Das Beste aus Lightroom 6/CC“ behandelt HDR und Panoramen.

Dieses eBook kann auch für 1,99 € erworben werden.

Für die beiden Bücher möchte fotoespresso lediglich eine eMailadresse. Nach unbestätigten Angaben reicht auch eine Wegwerfadresse.

Hier der Link zum zweiten Angebot

Die Aktion endet am 30.09.2017

 

 

 

 

Congstar gibt einen aus

10 GB gratis Surfvolumen für 30 Tage

 

Du bist Congstarkunde und hast in den letzten Wochen keine Mail mit einem Gutscheincode bekommen? Dann wird es höchste Zeit. Offiziell ist heute um 24:00 Schluss.

Congstarkunden berichten, sie hätten schon vor 4 Wochen eine Benachrichtigung erhalten. Andere mokieren, sie haben heute keinen. Es besteht aber noch die Möglichkeit, unter congstar.de/10gb-geburtstag einen Gutschein generieren zu lassen. Dieser sollte auch sofort auf dem Handy unter datapass.de/voucher eingelöst werden. Übrigens funktioniert Datapass nur auf dem Handy bei ausgeschaltetem WLAN.

Warum Congstar diese Aktion so heimlich, still und leise sowie scheinbar unkoordiniert durchführt, bleibt ein Geheimnis der Firma und ihrem Mutterkonzern, der Deutschen Telekom. Gerüchteweise soll die Aktion verlängert werden, worauf sich aber niemand verlassen sollte.

„Das Angebot gilt für alle congstar Kunden, welche im Zeitraum vom 03.07.2017 bis 12.07.2017 auf der Seite www.congstar.de/10gb-geburtstag/ einen Gutschein-Code abrufen. Der Kunde erhält entweder unmittelbar auf der benannten Webseite angezeigt oder per E-Mail einen Code, welcher sodann auf www.datapass.de/voucher bis zum 31.07.2017 eingelöst werden kann. In diesem Fall erhält der Kunde 10 GB zusätzliches Datenvolumen mit der Geschwindigkeit seines gebuchten Tarifs, welches ab dem Buchungszeitpunkt für 30 Tage gültig ist. Nach den 30 Tagen verfällt nicht verbrauchtes Datenvolumen. Das 10 GB Datenvolumen gilt für die paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland. Bei einem Tarifwechsel verfällt das zusätzliche Datenvolumen. Pro Kundennummer wird nur ein Code vergeben.“

Google Fotos

 

Die Foto-Cloud-App

Google-Fotos hat die Bildsarchivierung neu erfunden. Seit 2013, dem Erscheinen meines eBooks Smartphone-Fotografie – Das Praxisbuch, gibt es auch das Windrad in den Google-Farben. In jedem noch so kleinen Buchupdate musste das jeweilige Kapitel neu geschrieben werden. Es machte sich das Gefühl breit, dass diese App ständig neu erfunden wird. Lange Zeit war dieser Dienst in Google+ unter dem Namen Google+ Fotos integriert. Inzwischen ist er aber wieder aus dem konzerneigenen sozialen Netzwerk ausgegliedert. Seit Sommer 2015 nennt sich die App Google Fotos und es scheint, dass Kontinuität in die App Einzug gehalten hat. Dabei gibt es Erstaunliches zu entdecken. Dazu an späterer Stelle mehr, zunächst die nackten Fakten.

Installation von Google Fotos

Für den Zugang benötigen Sie ein Google-Konto. Sehr viele User sind bereits damit ausgestattet, sei es mit einem Gmail-, Youtube-, Google+ oder Android-Account. Die App ist schnell für Android und iOS heruntergeladen und installiert. Auch in jedem beliebigen Browser funktioniert diese App mit nahezu identischen Funktionen aber leicht unterschiedlichem Design.
Für den Erstgebrauch sollte, aufgrund der zu erwartenden Datenmenge, die Sicherung der Fotos nur über WLAN gestattet sein. Zu diesem Zweck gehen Sie auf

Einstellungen -> Sichern und synchronisieren -> Fotos sichern
und wählen die Option

Nur über WLAN

Wenn wir schon bei den Einstellungen sind, schauen wir uns das Ganze doch einmal genauer an. Ob sofort alle Bilder unterwegs gesichert werden sollen, muss jeder für sich entscheiden. Schließlich schluckt die Option, egal ob über WLAN oder Mobilfunknetz, nicht nur Daten-, sondern auch Akkuvolumen.

Sollte aber trotz allem auch das Hochladen über Mobilfunk aktiviert sein, kann diese Option für Videos zusätzlich ein- oder ausgeschaltet werden. Weitere Einstellmöglichkeiten gibt es für Roaming oder ob Sicherungen nur durchgeführt werden sollen, wenn das Ladegerät angeschlossen ist.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus der bevorstehenden Neuasgabe des eBook
Smartphone-Fotografie – Das Praxisbuch
Vorab ein gekürztes und leicht geändertes Kapitel als Leseprobe. Sichern Sie sich jetzt zum günstigeren (alten) Preis die kostenlose Upgradeberechtigung. (Nur Amazon Kindle)

NIK-Collection ab sofort kostenlos

Das Osterei für Freunde der gehobenen Bildbearbeitung

Pünktlich, am Gründonnerstag, hat Google die bekannte Filterkollektion NIK-Collection zum kostenlosen Download freigegeben. Die deutsche Softwareschmiede NIK, bekannt für Photoshop-PlugIns und der beliebten Bildbearbetung für Smartphones Snapseed, wurde vor etwa einem Jahr vom Google-Konzern übernommen.

Logo Nik-Collection für Photoshop
NIK Collection für Photoshop

Die angebotene NIK-Collection umfasst sieben verschiedene PlugIns für alle Adobe Photoshop-Produkte, einschließlich Lightroom und Elements. Sie kostete ursprünglich 690 US-Dollar, zuletzt wurde sie in Deutschland für 119 € angeboten.

Folgende Einzelanwendungen gehören zur Kollektion:

  • Analog Efex Pro für Analogfilm-Effekte
  • Color Efex Pro für Farbkorrektur, Retusche und kreative Effekte
  • Silver Efex Pro ist eine Software für Schwarz-Weiß-Effekte
  • Viveza für selektive Farbkorrekturen
  • HDR-Software HDR Efex Pro
  • Sharpener Proist ist ein Schärfungsspezialist
  • Entrauschungssoftware Dfine

Kurz nachdem Google bekannt gab, diese Software-Sammlung kostenlos zu verteilen, herrschte große Freude im Netz. Allerdings wurde auch befürchtet, dass die genialen PlugIns nicht mehr weiterentwickelt werden. Da der Google-Konzern bekanntlich unberechenbar ist, kann dazu noch keine seriöse Aussage gemacht werden. Letztlich wird auch Snapseed  weiter entwickelt und ist seit über einem Jahr kostenlos für Android und iOS

Download für Windows und Mac